Für alle Produkte und Dienstleistungen von Studersond sind ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn Studersond solchen Abweichungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Damit die Sondierarbeiten ohne Verzögerungen gemacht werden können, hat der Auftraggeber für ausführbereite Aufträge zu sorgen.
Erhebungen von unterirdischen Bauteilen, Werkleitungen usw. sind vom Auftraggeber vor Vertragsschluss – spätestens vor Baubeginn auszuführen.
Die Sondierstellen müssen auf dem Feld, unter Berücksichtigung von unterirdischen Leitungen und Bauten irgendwelcher Art, abgesteckt, markiert und nummeriert werden.
Ein Situationsplan, in dem die vorhanden Werkleitungen, unterirdischen Bauten und die Sondierstellen angegeben sind, muss uns zur Verfügung gestellt werden, damit eventuell nötig werdende Verschiebungen von Sondierungen gefahrlos ausgeführt werden können.
Wir führen die Sondierungen nach den Angaben des Auftraggebers aus. Bei einer allfälligen Beschädigung von unterirdischen Leitungen und Bauten irgendwelcher Art, lehnen wir somit jede Verantwortung ab.
Für diese AGB gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun.